Wir freuen uns über Ihre Zimmer-Anfrage!
Wir haben unsere Betten und Lager neu gestaltet. Altes kam raus, Neues wurde hineingebaut. Ebenso Licht und Lüftung.
Geben Sie uns bitte Ihre Anfrage bzw. Ihren Wunsch bekannt:
Per Mail: bernd@fuchs-loch.de
Telefon:
0043 664 250 19 81 oder Hütten-Tel.
04784 / 200 71
(Bitte beachten Sie: während der Betriebszeiten kann es zu längeren Wartezeiten kommen)
Nächtigungstarife ab 2024 (ohne Verpflegung)
Nächtigungen im
Mehrbettzimmer
Matrazenlager
Kategorie
Mitglieder
Nichtmitglieder
Mitglieder
Nichtmitglieder
Erwachsene
€ 25,00
€ 37,00
€ 15,00
€ 27,00
Junioren (18-24)
€ 25,00
€ 37,00
€ 12,00
€ 24,00
Jugend (6-17)
€ 13,00
€ 25,00
€ 7,00
€ 19,00
Kinder (bis 5 Jahre)
€ 8,00
€ 20,00
€ 0,00
€ 12,00
Nächtigungen im 2-Bett-Zimmer mit Dusche und WC
Aufpreis für
Erwachsene € 11,00
Junioren € 11,00
Jugend (6-17) € 4,00
Kinder (bis 5) € 2,00
Je nach Verfügbarkeit: Bitte kontaktieren Sie den Hüttenpächter!
Im Winterraum (nur außerhalb der Hüttenöffnungszeiten)
Mitglied
Nichtmitglied
Erwachsene
€ 13,00
€ 23,00
Junioren (18-24)
€ 10,00
€ 20,00
Jugend (6-17)
€ 6,50
€ 16,50
Kinder (bis 5)
€ 0,00
€ 10,00
Bei uns auf der Hütte ist nur Barzahlung möglich.
Dieser enthält bereits den Brennholzbeitrag und den Infrastrukturbeitrag zur Nutzung der Selbstversorgerräumlichkeiten. Kein Geld dabei? Kein Problem. Wenn Du nicht direkt in die Hüttenkassa einzahlen kannst, freuen wir uns auf eine Überweisung, Näheres hängt in der Hütte aus.
Zusatzinformationen
Mitgliedstarife gelten nur mit Vorlage eines gültigen Alpenverein-Mitgliederausweises.
Aufpreis für Haustiere mit Haustierdecke: €10,00 (Reinigungspauschale) je Tier.
Vorhandene Notlager werden erst dann vergeben, wenn sämtliche Schlafplätze belegt sind. Mitglieder und auch Nichtmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nächtigen im Notlager unentgeltlich. Für alle anderen Personen sind einheitlich € 6,50 zu entrichten.
Bitte beachten Sie:
Jeder Nächtigungsgast muss sich bei Ankunft in das Hüttenbuch eintragen.
Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.
Für einen Übernachtungsstarif für Veranstalter kontaktieren Sie bitte den Pächter.Zimmerangebot
Schlafräume OG
Kapazität
Betten
Zimmer 1
2 Personen
Doppelbettzimmer mit Bad/WC (AvSH-Suite)
Zimmer 2
2 Personen
1 Stockbett
Zimmer 3
4 Personen
1 Stockbett plus 2 Einzelbetten
Zimmer 4
6 Personen
3 Stockbetten
Zimmer 5
3 Personen
1 Stockbett plus 1 Einzelbett
Zimmer 6
4 Personen
2 Stockbetten
Zimmer 7
4 Personen
1 Stockbett plus 2 Einzelbetten
Schlafräume DG
Kapazität
Betten
Lager Säuleck
20 Personen
Matratzenlager mit Schlafkojen
Lager Dösener See
13 Personen
Matratzenlager mit Schlafkojen
Lager Auernig
6 Personen
Matratzenlager mit Schlafkojen
Lager Seescharte
2 Personen
"Lagersuite" -))
Schlafen nur mit eigenem Hütten-Schlafsack
Bitte beachten Sie: Übernachtungen sind nur in einem eigenen Schlafsack erlaubt.
Wir haben auch Hütten- Schlafsäcke zum Ausleihen und Kaufen hier.Notraum und Winterraum
Notraum vorhanden. Für Selbstversorger- bzw. Unterstandsräume in Alpenvereinshütten.
Winterraum (beheizbar) 5 Betten vorhanden und unverschlossen.
Haustiere über Nacht
Sofern Haustiere gestattet sind,
- kann eine angemessene, einmalige Reinigungspauschale von mind. 10€ eingehoben werden.
- dürfen diese die Hütten nur gereinigt und trocken betreten.
- dürfen diese aus hygienischen Gründen nicht im Bett und nicht auf den AV-Decken liegen.
- eine entsprechende Haustierdecke ist vom Tierhalter mitzuführen
In allen Schlafräumen sind Haustiere verboten, außer es wird ein Raum deklariert, in welchem auch Bergrettungs-und Blindenhunde(etc.) nächtigen können, diesen kommt eine besondere Bedeutung zu.
Hütten- und Tarifordnung für Alpenvereinshütten (HüOTO)
Die Alpenvereine(AVS, DAV, ÖAV)betreiben unter teilweise sehr schwierigen Bedingungen ca. 550 Schutzhütten der Kategorien I und II, die allen Bergsteigerinnen, Bergsteigern und Bergwandern den Unterkunft und – soweit sie bewirtschaftet sind –auch Verpflegung bieten. Die Ausstattung ist zumeist schlicht, der Charakter ursprünglich.
Hüttenordnung
Kostenlose Übernachtung
Kostenlos aufgenommen werden Angehörige der Bergrettungsdienste im Einsatz Tourenführer/-innen,Ausbilder/-innen, Fachübungsleiter/-innen, Jugendführer/-innen,Jugendleiter/-innen Familiengruppenleiter/-innen des ÖAV, DAV und AVS wenn sie sich als solche ausweisen können und in ihrer Funktion mit einer Gruppe von mindestens fünf Personen unterwegs sind (5 plus 1). Begleitpersonen von Menschen, die gemäß Behindertenausweise auf eine solche angewiesen sind (z.B. Blinde).Hüttenruhe
Generell soll von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr in der Hütte Ruhe herrschen. Die Hütten-Wirtsleute können aber im Einvernehmen mit der Sektion den Beginn der Hüttenruhe auch zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch ab 24:00 Uhr festsetzen.Bevorzugung bei Schlafplätzen
Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz vor allen Hüttengästen haben:
- Erkrankte oder Verletzte, denen der Abstieg oder der Transport ins Tal nicht zugemutet werden kann;
- Rettungsmannschaften im Dienst.
Mitgliedervorteil bei Übernachtungen
Preisermäßigung beim Übernachten in Schutzhütten
Bis zu 50 Prozent auf allen Schutzhütten des Österreichischen, Deutschen und des Südtiroler Alpenvereins (OeAV, DAV, AVS).
Mit der sogenannten „Hüttenmarke“ (mittlerweile im Mitgliedsbeitrag inbegriffen) ist jedes Alpenvereinsmitglied bezüglich der Nächtigungspreise Mitgliedern anderer Alpinvereine gleichgestellt: also auf Hütten, die zB dem Touristenverein Naturfreunde (TVN), dem Österr. Touristenclub (ÖTK), der Alpinen Gesellschaft Preintaler oder dem Österreichischen Alpenclub gehören.
Ermäßigungen auch auf Schutzhütten in der Schweiz (SAC), in Frankreich (CAF), Italien (CAI), Spanien (FEM) usw.
Jetzt Mitglied im Österr. Alpenverein, Sektion Graz werden!